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Kritische Blicke auf die SWMH

Die Verlegerin – Entscheidung für Journalismus

sverdimh, · Kategorien: Tarifrunde

Nachdem die Arbeitgeberseite bei den Gehaltstarif-Verhandlungen am Montag kein ernstzunehmendes Angebot überhalb eines Reallohnverlustes vorgelegt hatten und sich auf Nebenkriegsschauplätze wie etwa die Gehaltumwandlung für Fahrräder konzentrierten, wurde am Dienstag der Streik der Journalisten an Tageszeitungen fortgesetzt.

Da es keine zentrale Aktion gab, unternahmen die Streikenden der einzelenen Tageszeitungen individuelle Aktionen. So etwa Streikende des Schwarzwälder Boten. Sie nahmen sich ein journalistisches Thema vor, indem sie sich gemeinsam in Schwenningen den Film „Die Verlegerin“ anschauten. Dabei geht es um die Verlegerin Katharine „Kay“ Graham, die sich unter anderem vor der schwierigen Entscheidung gestellt sieht, ob ihre Zeitung, die Washington Post, trotz der juristischen Bedrohung durch die Regierung aus Geheimakten berichten soll. Dabei riskiert sie auch, dass der eben gestartete Börsengang in Gefahr gerät. Also auch die Thematisierung, dass journalistische Entscheidung nicht allein von wirtschaftlichen Erwägungen abhängen sollten.

Verleger haben Angebot nur minimal geändert – Reallohnverlust soll weitere 30 Monate dauern

sverdimh, · Kategorien: Allgemein

Die dritte Verhandlungsrunde für die rund 13.000 Tageszeitungsjournalistinnen und -journalisten ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. „Offenbar haben die Verleger den Schuss der streikenden Kolleginnen und Kollegen noch nicht gehört: Sie haben ihr vorheriges Angebot nur minimal verändert und wollen den Reallohnverlust für weitere 30 Monate fortsetzen. Und auch wenn es jetzt ein Angebot für eine Mindesterhöhung für Berufseinstiegsgehälter gibt: Das ist insgesamt noch vollkommen ungenügend und provoziert weitere Arbeitsniederlegungen“, konstatierte der Verhandlungsführer der Deutschen Journalistinnen-  und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Matthias von Fintel.

Die Verhandlungen in Stuttgart waren von rund 300 Streikenden mit einer Kundgebung begleitet worden.

Nach Streiks in Redaktionen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern hatte der  Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) eine einmalige Mindesterhöhung von 120 Euro für Berufseinsteiger sowie einer  Erhöhung der Gehälter und Honorare um jeweils 2,6 Prozent zum 1. August 2018 angeboten. „Nach wie vor beharrt der BDZV aber auf seiner Forderung, Stufensprünge in der Gehaltstabelle von konkreten Aufgabenzuweisungen mit entsprechender Qualifikation abhängig zu machen: „Dieser Sanktionsmechanismus, den die Verleger einbauen wollen, unterstellt, dass sich die Kolleginnen und Kollegen nicht weiterbilden wollen. Dabei ist Weiterbildung Möglichkeit und Chance für noch bessere journalistische Arbeit. Es besteht dringender Bedarfan Qualifizierung, den wir konkret tarifvertraglich fassen wollen. Allerdings darf es hier keine Abhängigkeit vom Gehaltsgefüge geben. Notwendig ist ein eigener Weiterbildungstarifvertrag, wie er auch in anderen Branchen Gang und gäbe und zeitgemäß ist“, forderte von Fintel.

Die dju in ver.di fordert eine Erhöhung der Gehälter und Honorare um 4,5 Prozent, mindestens aber um 200 Euro sowie eine einjährige Laufzeit des zum Ende 2017 gekündigten Gehaltstarifvertrags. Die Verhandlungen werden am 9.April 2018 in Berlin fortgesetzt.