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Kritische Blicke auf die SWMH

Geschäftsführer der Schwarzwälder Bote Redaktionsgesellschaft, Hans-Peter Schreijäg, verklagt ver.di-Konzernbetreuer Uwe Kreft

sverdimh, · Kategorien: Allgemein

„Mit großem juristischem Aufwand versucht der Chefredakteur des Schwarzwälder Boten, ver.di gerichtlich zum Schweigen zu bringen und setzt gleichzeitig seine Versuche fort, die Arbeit des Betriebsrats in seiner Redaktion zu hintertreiben“, kommentiert der Leiter des baden-württembergischen ver.di-Landesfachbereichs Medien, Siegfried Heim, die Hauptverhandlung zu einer Unterlassungsklage, die am Dienstag, 8. November, vor dem Münchner Landgericht I stattgefunden hat. Ein Artikel aus dem Südwestreport über die Hintergründe kann hier heruntergeladen werden.

 

 

Dazu SWMH-ver.di-Konzernbetreuer Uwe Kreft: „Vermutlich ist Schreijäg ein von der Konzernspitze der SWMH in Verbindung mit der SWMH-Rechtsabteilung „Getriebener“, der einen im Konflikt um die Behinderung der BR-Arbeit von Dr. Ducks völlig unbedeutenden gerichtlichen Sieg im Äußerungsrecht vor dem Landgericht München erzielen soll. Durch die neueste E-Mail von SBR-GF Hans-Peter Schreijäg vom 26. Oktober 2016 ist jedoch jedem klar, dass es sich um eine Behinderung der Betriebsratsarbeit von Dr. Ducks handelt. Folgerichtig haben sowohl der Konzernbetriebsrats der Südwestdeutschen Medienholding GmbH als auch der Konzernbetriebsrat der Medienholding Süd auf ihren letzten Konzernbetriebsratssitzzungen beschlossen, dass es sich um eine Behinderung der Betriebsratsarbeit von Dr. Ducks handelt und deswegen eine Strafanzeige gegen SBR-GF Schreijäg bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden soll. Eine Beteiligung der Geschäftsführer der SWMH soll dabei geprüft werden. Damit werden die Dinge hoffentlich abschließend geklärt. Ich bedanke mich bei den Betriebsräten für die vielen Solidaritätsbekundungen, die ich in den letzten Wochen und Monaten erfahren habe. Ich gehe davon aus, dass die Betriebsräte in der SWMH die Antwortschreiben von den SWMH-Geschäftsführern Dr. Richard Rebmann und Alexander Paasch richtig einordnen können. Falls die beiden nämlich tatsächlich Unbeteiligte wären, bliebe immer noch die Frage offen, ob die Geschäftsführer wissen, was in ihrer Rechtsabteilung so vor sich geht. Außerdem hätte Sie von ihrem „Durchgriffsrecht“ auf die einzelnen Geschäftsführer Gebrauch machen können.“

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