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Kritische Blicke auf die SWMH

Kreiszeitung „Böblinger Bote“: Arbeitgeber lässt Verhandlungen platzen

sverdimh, · Kategorien: Tarifrunde

Update: Inzwischen gibt es ein Verhandlungsergebnis (siehe Download Flugblatt)

 

Die Kreiszeitung Böblinger Bote verließ 2013 für den Bereich der Redaktion den Flächentarif und ist seither über einen Haustarif an dessen Entwicklung angebunden. Für Verlagsangestellte und Druckerei ist das Unternehmen weiter tarifgebunden. Neben dem Verleger und weiteren Familienmitgliedern ist auch der Stuttgarter Medienkonzern Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) Miteigentümer des Böblinger Lokalverlages.

Der lange vereinbarte Termin der Haustarifverhandlungen für die Redaktion der Kreiszeitung „Böblinger Bote“ fand nicht statt. Verleger Paul-Matthias Schlecht erschien nicht zu den Verhandlungen. Weil ihm nicht passte, dass gleichzeitig ein Warnstreik der Redaktion stattfand. Nach diesem Affront fordern die Journalistengewerkschaften nunmehr vom Verleger kurzfristig die Vereinbarung eines neuen Verhandlungstermins.

Eine dreiviertel Stunde wartete die betriebliche Verhandlungskommission auf die Arbeitgeberseite. Dann war klar, dass Verleger Schlecht den vereinbarten Termin platzen lässt. Die deutsche Journalistinnen und Journalistenunion (dju) in ver.di wertet dieses Arbeitgeberverhalten als nicht akzeptabel und als großes Hindernis auf dem Weg zu einer Tarifeinigung.

Außerhalb der Tarifverhandlungen ließ der Verleger mehrfach verlauten, dass er grundsätzlich nicht bereit sei, während eines Warnstreiks mit den Gewerkschaften zu verhandeln. Die Redaktion hatte sich zum Warnstreik entschlossen, nachdem der Verleger die Vereinbarungen aus der ersten Verhandlungsrunde nicht eingehalten hatte.

Die Verhandlungskommission wollte den Verhandlungstermin nutzen, um erneut den Versuch für einen akzeptablen Tarifabschluss zu machen. In der ersten Verhandlung hatte Verleger Schlecht die Übernahme des Flächentarifabschlusses für die Redakteure strikt abgelehnt. Dies hatte er unter anderem mit wirtschaftlichen Problemen begründet. Das für deren Nachweis vereinbarte Prüfungsverfahren hatte er jedoch nicht eingehalten, weil ihm die Zustimmung der Gesellschafter nicht vorlag.

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